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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2021 - L 3 U 126/19   

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https://dejure.org/2021,12694
LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2021 - L 3 U 126/19 (https://dejure.org/2021,12694)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.03.2021 - L 3 U 126/19 (https://dejure.org/2021,12694)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. März 2021 - L 3 U 126/19 (https://dejure.org/2021,12694)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 215 SGB 7, § 548 RVO, § 1150 Abs 2 S 1 RVO, § 1 UVErwV, § 27 SGB 10
    Sportunfall DDR - Unfall bei gesellschaftlicher Tätigkeit - Bekanntwerden - Ausschlussfrist - Wiedereinsetzung - Erbringung des Vollbeweises

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Entschädigung eines vor dem 1. 1. 1992 in der DDR erlittenen Arbeitsunfalls durch den Unfallversicherungsträger des SGB 7

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Entschädigung eines vor dem 1. 1. 1992 in der DDR erlittenen Arbeitsunfalls durch den Unfallversicherungsträger des SGB 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 10/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - ehemalige DDR - anerkannter Arbeitsunfall -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2021 - L 3 U 126/19
    Entgegen der vom Kläger vertretenen Auffassung findet § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO auch auf Unfälle Anwendung, die - wie hier durch Bescheid der BGL des Staatlichen Forstbetriebes F in M vom 20. September 1984 - bereits in der ehemaligen DDR als (gleichgestellte) Arbeitsunfälle anerkannt waren, so dass hierdurch bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Rechtsnorm eine Überprüfung daraufhin, ob sie nach den Vorschriften des Dritten Buches der RVO als Arbeitsunfälle zu entschädigen wären, nicht ausgeschlossen ist (BSG, Urteile vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 10/02 R -, Rn. 24 ff., und vom 26. Juni 2001 - B 2 U 31/00 R -, Rn. 23 ff., jeweils in juris).

    Hätte der Gesetzgeber eine Ausnahme für durch Verwaltungsakte der ehemaligen DDR anerkannte Arbeitsunfälle vorsehen wollen, hätte er dies deutlich zum Ausdruck gebracht (so BSG, Urteile vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 10/02 R -, Rn. 26 ff., und vom 26. Juni 2001 - B 2 U 31/00 R -, Rn. 25 ff., jeweils in juris).

    Unabhängig von der Frage, ob Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung überhaupt dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterliegen, stellt sich § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO als eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar (im Einzelnen hierzu: BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 10/02 R -, Rn. 32 f., in juris).

    Ebenso wenig kann eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG erkannt werden, weil Stichtagsregelungen für die Schaffung von Ansprüchen wie für das In-Kraft-Treten belastender Regelungen trotz der damit verbundenen Härten grundsätzlich zulässig sind (im Einzelnen hierzu: BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 10/02 R -, Rn. 34, in juris).

    Selbst wenn dies so wäre, läge darin kein Bekanntwerden im Sinne des §§ 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO, da dieses Bekanntwerden nach ständiger Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 10/02 R -, Rn. 19 ff., und vom 26. Juni 2001 - B 2 U 31/00 R -, Rn. 19 ff.; jeweils in juris und m.w.N.) ein rein tatsächliches Geschehen bezeichnet.

    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 27 SGB X, die im Grundsatz auch bei Versäumung einer Frist des materiellen Rechts zulässig und daher mangels eines Ausschlusses im Sinne des § 27 Abs. 5 SGB X auch bei Versäumung der Ausschlussfrist nach § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO zulässig ist (vgl. BSG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 10/02 R -, Rn. 30, zitiert nach juris), kommt vorliegend nicht in Betracht.

  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 31/00 R

    Übergangsrecht - Unfallversicherung - ehemalige DDR - bindende Anerkennung eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2021 - L 3 U 126/19
    Nach dieser Norm, welche eine verschuldensunabhängige Ausschlussfrist vorsehe (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 26. Juni 2001 - B 2 U 31/00 R -, zitiert nach juris), gelte der Grundsatz aus § 1150 Abs. 2 Satz 1 RVO nicht für Unfälle und Krankheiten, die einem ab dem 01. Januar 1991 für das Beitrittsgebiet zuständigen Träger der Unfallversicherung erst nach dem 31. Dezember 1993 bekannt würden und die nach dem 3. Buch der RVO nicht zu entschädigen wären.

    Entgegen der vom Kläger vertretenen Auffassung findet § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO auch auf Unfälle Anwendung, die - wie hier durch Bescheid der BGL des Staatlichen Forstbetriebes F in M vom 20. September 1984 - bereits in der ehemaligen DDR als (gleichgestellte) Arbeitsunfälle anerkannt waren, so dass hierdurch bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Rechtsnorm eine Überprüfung daraufhin, ob sie nach den Vorschriften des Dritten Buches der RVO als Arbeitsunfälle zu entschädigen wären, nicht ausgeschlossen ist (BSG, Urteile vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 10/02 R -, Rn. 24 ff., und vom 26. Juni 2001 - B 2 U 31/00 R -, Rn. 23 ff., jeweils in juris).

    Hätte der Gesetzgeber eine Ausnahme für durch Verwaltungsakte der ehemaligen DDR anerkannte Arbeitsunfälle vorsehen wollen, hätte er dies deutlich zum Ausdruck gebracht (so BSG, Urteile vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 10/02 R -, Rn. 26 ff., und vom 26. Juni 2001 - B 2 U 31/00 R -, Rn. 25 ff., jeweils in juris).

    Selbst wenn dies so wäre, läge darin kein Bekanntwerden im Sinne des §§ 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO, da dieses Bekanntwerden nach ständiger Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 10. Oktober 2002 - B 2 U 10/02 R -, Rn. 19 ff., und vom 26. Juni 2001 - B 2 U 31/00 R -, Rn. 19 ff.; jeweils in juris und m.w.N.) ein rein tatsächliches Geschehen bezeichnet.

  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2021 - L 3 U 126/19
    Zwar steht auch der Betriebssport unter bestimmten Voraussetzungen in sachlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 R -, in juris).

    Soweit das BSG in seiner früheren Rechtsprechung noch vertreten hat, dass gelegentliche Wettkämpfe mit anderen Betriebssportgemeinschaften außerhalb der regelmäßigen Übungsstunden ebenfalls versichert sein können, hat es diese Rechtsprechung in der o.g. Entscheidung (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005, a.a.O., Rn 15) ausdrücklich aufgegeben.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.04.2008 - L 6 U 143/03

    Sportunfall in "Kaderschmiede" ist unfallversichert

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2021 - L 3 U 126/19
    Dem entsprechend hat das BSG in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 (B 2 U 19/08 R, Rn. 19, zitiert nach juris) die Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt vom 27. April 2008 (L 6 U 143/03, Rn. 41 ff., zitiert nach juris) bestätigt, wonach in der Vorlage einer ärztlichen Unfallmeldung (Meldung eines Wirbelsäulenschadens wegen des von 1973 bis 1981 betriebenen Leistungssports), eines Rentenvertrages von 1984 (Rente nach einem Körperschaden von 30 % ab März 1982) und eines ärztlichen Befundberichtes (orthopädische Diagnosen) noch kein Bekanntwerden im Sinne des § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO zu sehen ist, da diesen Unterlagen keine Hinweise auf den streitigen Sturz während des Turntrainings im Jahr 1981 - also auf ein konkretes versichertes Unfallgeschehen - zu entnehmen waren.
  • BSG, 30.06.2009 - B 2 U 19/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Schülerunfall -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2021 - L 3 U 126/19
    Dem entsprechend hat das BSG in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 (B 2 U 19/08 R, Rn. 19, zitiert nach juris) die Entscheidung des LSG Sachsen-Anhalt vom 27. April 2008 (L 6 U 143/03, Rn. 41 ff., zitiert nach juris) bestätigt, wonach in der Vorlage einer ärztlichen Unfallmeldung (Meldung eines Wirbelsäulenschadens wegen des von 1973 bis 1981 betriebenen Leistungssports), eines Rentenvertrages von 1984 (Rente nach einem Körperschaden von 30 % ab März 1982) und eines ärztlichen Befundberichtes (orthopädische Diagnosen) noch kein Bekanntwerden im Sinne des § 1150 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 RVO zu sehen ist, da diesen Unterlagen keine Hinweise auf den streitigen Sturz während des Turntrainings im Jahr 1981 - also auf ein konkretes versichertes Unfallgeschehen - zu entnehmen waren.
  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 61/79

    Begriff des Unfalls - Herzschrittmacher

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2021 - L 3 U 126/19
    Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen (ständige Rechtsprechung zu §§ 548, 550 RVO: BSG in SozR 2200 § 548 Nr. 56 und § 550 Nr. 35).
  • BSG, 17.03.1964 - 1 RA 216/62

    Nachweis der Beschäftigungszeiten durch jedes Beweismittel - Nachgewiesene

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2021 - L 3 U 126/19
    Es darf also kein vernünftiger, in den Umständen des Einzelfalles begründeter Zweifel mehr bestehen (BSG, Urteil vom 28. November 1957 - 4 RJ 186/56 - in BSGE 6, 142; Urteil vom 17. März 1964 - 11/1 RA 216/62 - in BSGE 20, 255; Urteil vom 09. November 1982 - 11 RA 64/81 -, Rn. 12, zitiert nach juris).
  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2021 - L 3 U 126/19
    Dieser innere bzw. sachliche Zurechnungszusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSG in SozR 3-2200 § 548 Nr. 19 und in SozR 3-2700 § 8 Nr. 10).
  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 7/00 R

    Unfallversicherungsschutz bei einer Betriebsratsfeier

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2021 - L 3 U 126/19
    Es muss also sicher feststehen, dass im Unfallzeitpunkt eine versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSG, Urteile vom 20. Februar 2001 - B 2 U 7/00 R - und vom 04. Juni 2001 - B 2 U 24/01 R -, jeweils in juris).
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 24/01 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - unternehmerische

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2021 - L 3 U 126/19
    Es muss also sicher feststehen, dass im Unfallzeitpunkt eine versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSG, Urteile vom 20. Februar 2001 - B 2 U 7/00 R - und vom 04. Juni 2001 - B 2 U 24/01 R -, jeweils in juris).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 38/03 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Betriebssport - Teilnehmerkreis -

  • BSG, 09.11.1982 - 11 RA 64/81
  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.12.2011 - L 6 U 119/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall

  • BSG, 28.11.1957 - 4 RJ 186/56

    Höhe einer Invalidenrente - Berechnung der Rentenhöhe - Differenzierung zwischen

  • BSG, 04.05.1972 - 10 RV 198/71

    Höhere Versorgungsleistung - Anspruchsvoraussetzungen - Bekanntwerden neuer

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